REACH "Distributeure"

Verpflichtungen der Interflon Verkaufsorganisationen

Laut REACH (Art. 3.12) sind die Interflon Verkaufsorganisationen "Distributeure". Ein Distributeur ist jede, in der Gemeinschaft gefestigte, natürliche oder juristische Person, die, im Rahmen eines Einzelhandels, die vom "Hersteller" oder "Formulierer" ( wie Interflon BV) produzierten Produkte lagert und in den Handel bringt.

Die wichtigste Pflicht eines Vertreibers ist die Weitergabe von Informationen über die von ihm vertriebenen Güter und über deren Gebrauch, wobei die Weitergabe sowohl an nachgeschaltete Anwender („downstream“, z. B. vom Lieferanten zum Kunden) als auch an vorgeschaltete Anwender („upstream“, z. B. vom Kunden zum Lieferanten) erfolgen muss. Diese Informationen müssen Angaben enthalten über die Stoffeigenschaften, Anwendungsrisiken, über dazugehörige relevante Expositionsszenarien und empfohlene Schutzmaßnahmen. Hierunter fällt beispielsweise auch die Weitergabe von Sicherheitsdatenblättern von Interflon B.V. an den Kunden. Der Vertreiber nimmt somit eine wichtige Rolle im Informationsfluss innerhalb der Zulieferketten ein. Diese Rolle ist vom Wesen her mit der Rolle des Vertreibers vergleichbar, die dieser vor der REACH-Regelung zu erfüllen hatte.

Der Vertreiber ist außerdem auch nachgeschalteter Anwender, was das Treffen geeigneter Risikokontrollmaßnahmen bei Transport, Lagerung etc. der Stoffe und die Weitergabe von relevanten Informationen an sein Personal anbetrifft.

REACH bestimmt, dass Interflon “Distributeure” verpflichtet sind:

    • alle Informationen über chemische Stoffe (Expositionsszenarios, Risikominderungsmaßnahmen, neue Informationen über gefährliche Stoffe, Sicherheitsdatenblätter usw.) an die Kunden weiterzuleiten. Diese Dokumente werden dazu auf dieser Webseite publiziert. Wenn erwünscht, können Anwender zukünftig per e-mail über die wichtigsten Veränderungen informiert werden.
    • Informationen über den Umgang mit einem Stoff oder eine Zubereitung bei einem Kunden zu sammeln und an Interflon BV ("Hersteller") weiterzuleiten, um somit die identifizierte Anwendung hiervon zu ermöglichen.
    • Für die Anwendungsformen, wofür sie diese Informationen erhalten haben, sollen Distributeure Expositionsszenarios und andere relevante Information über den sicheren Umgang mit einem chemischen Stoff an den Hersteller bereit stellen, sodass diese in das Sicherheitsdatenblatt aufgenommen werden kann.
    • Neue Information über gefährliche Eigenschaften eines Produktes an Interflon BV weiterzureichen.
    • Weitergabe von Informationen über die Anwesenheit von genehmigten oder bedenklichen Stoffen an den Kunden.
    • Bei identifizierter Anwendung eines Stoffes, Information, die zur Anpassung der Risikominderungsmaßnahmen auf einem Sicherheitsdatenblatt führen kann, an Interflon BV weiterleiten.
    • Alle Angaben über einen Stoff oder Zubereitung mindestens zehn Jahre aufbewahren und diese auf Anfrage von befugten Personen bereit stellen.

Informationsaustausch

Für die Interflon Verkaufsorganisationen bedeutet die REACH-Verordnung eine Registrierungsverpflichtung, die sich auf alle Interflonprodukte bezieht, die sie verkaufen. Sie möchten gerne flexibel und so effizient wie möglich den neuen Anforderungen des Informationsaustausches mit den Anwendern erfüllen. Darum sollen die Interflon Distributeure angebotene Informationen darüber sammeln, über was ihre Kunden ("downstream Anwender") mit den Stoffen tun, die sie anbieten. Dies wird haarklein dokumentiert und dem Interflon Lieferanten ("Hersteller") mitgeteilt.

Sichere Anwendung durch "eigenes Personal"

REACH bestimmt, dass Interflon Verkaufsorganisationen auch "Downstream-Anwender" sind. Darum wird Information über die sichere Anwendung von Stoffen mit Personen, die mit diesen Stoffen während Demonstrationen, Anwendungen und Transport in Kontakt treten könnten geteilt. Das betrifft hier primär die technische Berater, Schmierungsexperten und logistische Mitarbeiter

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