REACH "Anwender von Stoffen / Präparaten"

Die Rolle von "Downstream-Anwendern"

Laut REACH (Art. 3.12) ist ein Downstreamanwender: “jede in der EU gefestigte, narürliche oder juristische Person, mit Ausnahme des Herstellers oder Importeurs, die einem Stoff, als solchen oder in einer Zubereitung im Rahmen einer industriellen oder gewerblichen Aktivitäten anwendet ”.

Als nachgeschalteter Anwender müssen Sie überprüfen, ob die von Ihnen verwendeten Stoffe, ob derartig vorliegend oder als Präparat, für Ihre Verwendung registriert werden müssen. Indem Sie Ihrem Lieferanten die Verwendung mitgeteilt haben, kann diese Verwendung als „identifizierte Verwendung“ betrachtet und im Registrierungsdossier aufgenommen werden. Dies geschieht jedoch nicht automatisch!

Die Ihnen als nachgeschalteter Anwender von Interflon übermittelten Risikomanagementmaßnahmen müssen von Ihnen an Ihren Produktionsprozess angepasst werden, damit ein sicherer Gebrauch der Stoffe bzw. Präparate gewährleistet ist.

Downstreamanwender müssen laut Verordnung:

    • die Anweisungen über die Sicherheit von chemischen Stoffen befolgen, die Interflon in den Sicherheitsdatenblättern beschreibt, und gemäß den darin empfohlenen Risikominderungsmaßnahmen arbeiten.
    • Das Sicherheitsdatenblatt an andere Anwender weiteleiten, um die Arbeitsplatz- und Risikobeurteilung durchzuführen und die darauf abgestimmten Risikominderungsvorkehrungen zu treffen.
    • Wenn das Sicherheitsdatenblatt ein Expositionsszenario für die Anwendung eines Produktes enthält, die vorgeschriebenen Risikominderungsmaßnahmen in die eigene
      Organisation einführen.
    • Mindestens zehn Jahre alle Daten über einen Stoff oder eine Zubereitung aufbewahren und auf Anfrage von Befugten in den Niederlanden oder von ECHA bereit stellen.

Nicht-identifizierte Anwendung

Wenn die Anwendung eines Stoffes/Präparat, den Interflon liefert, von der ursprünglichen Registrierung angegebenen Anwendung abweicht (nicht-identifizierte Anwendung), bestimmt REACH, dass der "Downstreamanwender":

    • Die lokale Interflonvertretung schriftlich über die Anwendung informieren soll, um hieraus eine identifizierte Anwendung zu machen oder,
    • Selbst einen chemischen Sicherheitsbericht erstellen und die Anwendung bei der europäischen Chemikalien-Agentur (ECHA) anmelden (bei einer Verbrauchsmenge von 1 Tonne/Jahr oder mehr) und,
    • Ein Sicherheitsdatenblatt erstellen mit identifizierten Anwendungsformen. Das Sicherheitsdatenblatt muss relevante Expositionsszenarios, Sicherheitsempfehlungen und –maßnahmen und andere relevante Informationen über den korrekten Umgang mit einem chemischen Stoff enthalten.

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