Häufig gestellte Fragen

zur REACH-Verordnung

Wann muss ich was tun?

Abhängig von der Rolle, die Ihr Betrieb spielt, haben Sie mit verschiedenen REACH-Verpflichtungen zu tun. Für einen Anwender gelten andere Verpflichtungen als für einen Hersteller.

Hat REACH auch Einfluss auf mich als Anwender?

Ja, wenn Sie in Ihrem Betrieb chemische Grundstoffe gebrauchen, werden Sie sicher mit REACH zu tun bekommen. Anwender von Stoffen (wenn nicht in Zubereitungen oder Objekten) müssen u.a. die Lieferanten über den ihre Anwendung informieren, um die Registrierung vorzubereiten oder anzupassen. Wenn Sie mehr Informationen über Ihre Verpflichtungen erhalten wollen, können Sie sich an die offizielle REACH-Helpdesk wenden: http://www.reach-helpdesk.de

Wer ist laut REACH-Definition mein “Lieferant”

Der Betrieb, von dem Sie die chemischen Stoffe/Präparate kaufen. Im Falle von Interflonprodukten ist das z.B. die örtliche Interflon Verkaufsorganisation, nicht der Hersteller.

Unterliegt der von mir verwendete (oder hergestellte) Stoff der
REACH-Verordnung?

Lesen Sie hierzu Artikel 2 und die Anlagen IV und V aus der REACH-Verordnung, um herauszufinden, ob Ihr Stoff von REACH betroffen ist oder nicht.

Welche Information muss ich erteilen?

Informationen über Anwendung und Expositionsszenarios (für Umwelt- und Gesundheitsrisiken) und - Arbeitsbedingungen, worin dieser Stoff benutzt wird. Ihre Lieferanten werden diese Informationen gebrauchen, z.B. um ein Expositionsszenario aufzustellen.

Was ist die “Vor-Registrierung” ?

Stoffe, die zwischen dem 1. Juni 2008 und 1. Dezember 2008 bei der Europäischen Chemikalien Agentur (ECA) angemeldet wurden, dürfen weiterhin im Zeitraum von 2010 – 2018 hergestellt und angewandt werden, sofern diese keine Gefahr für Umwelt oder Gesundheit darstellen. Inzwischen sind alle Grundstoffe welche von Interflon B.V. bei der Herstellung der Schmiermittel und
Reinigungsprodukte verwendet wurden, bei der ECHA vorregistriert.

Was passiert, wenn ich jetzt nichts unternehme?

Sie dürfen dann die verwendeten Stoffe/Präparate, die nicht für eine „identifizierte Verwendung“ registriert sind, nicht für diese Verwendung anwenden. Es ist deswegen für Ihre Betriebsführung wichtig, dass Sie Ihren Zulieferer fragen, ob der von ihm registrierte Verwendungszweck etwa von den Angaben im
Sicherheitsdatenblatt (VIB) abweicht.

Welche niederländischen Instanzen sind verantwortlich für die Handhabung?

Die drei Inspektionsdienste Arbeitsinspektion (AI), Lebensmittel und Waren Autorität (VWA) und die VROM-Inspektion (VI) kontrollieren gerichtet, ob die REACH-Regelung von den Betrieben befolgt wird. Sie werden dabei von der Europäischen Chemikalien Agentur (ECA) unterstützt.

Die wichtigsten Punkte für 2008 sind die Kontrolle der Anwendung der Sicherheitsdatenblätter, den Informationsaustausch über Stoffe und Zubereitungen in der Lieferkette und Anwendung von Sicherheitsdatenblättern durch die Endverbraucher.

Welche Strafen gibt es, wenn ich bewusst oder unbewusst die Befolgung unterlasse?

Die Nicht-Befolgung der REACH Verordnung ist seit 1. Juni 2007 als ein ökonomisches Delikt strafbar (Strafrecht). Bei Absicht oder Betrug spricht man von einer Missetat. Strafen werden individuellen Tätern auferlegt, aber auch Führungspersonen und Betrieben.

Was mache ich bei Notfällen?

Da in Notfällen schnelle Erreichbarkeit von größter Wichtigkeit ist, hat Interflon die Sicherheitsinformation ihrer Produkte bei den nationalen Antigiftzentren hinterlegt. Diese Zentren stellen 24 Stunden pro Tag, 7 Tagen in der Woche, Informationen über Gesundheitseffekte und Behandlungsmethoden von akuten Vergiftungen für medizinisches Personal und staatliche Einrichtungen bereit. Nehmen Sie bitte bei einem Notfall mit einem unserer Produkte unmittelbar Kontakt zu dem nationalen Antigiftzentrum in Deutschland oder in der Schweiz auf.

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